Bisher konnten die Anträge für die Neustarthilfe nur durch die Betroffenen selbst ausgefüllt werden. Wie der deutsche Steuerberater Verband aber nun am 18.03.2021 auf seiner Website bekannt gab, haben Sie jetzt eine Wahlmöglichkeit. Ab sofort können Anträge nun auch von prüfenden Dritten gestellt werden. An der bisherigen Möglichkeit, den Antrag mittels eines ELSTER-Zertifikats zu stellen, wird sich nichts ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie entweder die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III beantragen können. Beides zusammen ist nicht möglich! In Fällen, bei denen es weniger eindeutig ist, ob die Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe günstiger für den Betroffenen ist, empfiehlt es sich, mit uns Rücksprache zu halten.
Die Beraterkosten, die dabei anfallen, werden in einem gewissen Umfang bezuschusst und zusammen mit der Neustarthilfe ausgezahlt. Sollte der Antrag auf Neustarthilfe allerdings abgelehnt oder negativ beschieden werden, entfällt der Zuschuss.
Gedacht ist die Neustarthilfe vor allem für Soloselbstständige, die in dem Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie eingeschränkt sind. Bestehende Sicherungssysteme, wie beispielsweise die Grundsicherung sollen somit ergänzt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei einer Fördersumme von 5.000,00 EUR erhalten Sie einen Beraterkostenzuschuss i.H.v. 250,00 EUR.
- Bei einer Fördersumme > 5.000,00 EUR erhalten Sie einen Beraterkostenzuschuss i.H.v. 5% der Fördersumme.
- Maximale Fördersumme: 7.500,00 EUR
- Antragsfrist bis: 31.08.2021
Sollten Sie also Hilfe bei dem Stellen der Anträge oder Fragen zu den verschiedenen Hilfen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Ihre Kanzlei Marion Jakus, Steuerberaterin
Weitere Informationen zu den Hilfen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
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