Bei einem sind sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig einig. In der Pressemitteilung des BMF (Bundesfinanzministerium) werden die drei Experten zitiert und sprechen davon, dass auch 2021 die deutschen Unternehmer noch weiterhin vor große Herausforderungen gestellt werden. Um diese noch weiter zu unterstützen, wurde das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Seit dem Start des Programms am 23. März 2020 wurden Unternehmen in ganz Deutschland mit insgesamt rund 49 Milliarden Euro unterstützt. Vor allem kleine und mittelständige Unternehmen haben hiervon profitiert.
Auch wenn laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz die deutsche Wirtschaft bisher vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen ist, will die KfW, wie Günther Bräuning (Vorstandsvorsitzender der KfW) mitteilt, den Unternehmern noch mehr Luft verschaffen. Darum gibt es seit dem 1.4. folgende Regelungen:
- Höhere Planungssicherheit durch die Verlängerung des KfW-Sonderprogramms bis zum 31. Dezember 2021.
- Für den KfW-Schnellkredit wurden die Kreditbeträge erhöht:
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten max. 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten max. 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten max. 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
- Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
- Die Laufzeit bei Investitionen und Betriebsmitteln beträgt bis zu 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren.
- Der Zinssatz liegt bei einem einheitlichen Programmzinssatz i.H.v. 3,00 % Sollzins p.a..
- Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro.
Sollten Sie also von der Pandemie wirtschaftlich betroffen sein und möchten den einen oder anderen KFW-Kredit beantragen, dann melden Sie sich bitte zuerst bei Ihrer Hausbank und wir stehen Ihnen im Rahmen der Antragstellung dann gerne beratend zur Seite. Aufgrund des hohen Andrangs an Anfragen zu den Corona-Hilfen und KfW Krediten bitten wir Sie uns eine E-Mail als auch die Antragsformulare Ihrer Hausbank an die info@jakus-stb.de zu senden.
Wir werden Ihnen auch weiterhin in dieser außergewöhnlichen Situation mit Rat und Tat beiseite stehen.
Ihre Kanzlei Marion Jakus, Steuerberaterin
Sollten Sie noch weitere Informationen suchen zu dem KfW-Sonderprogramm, finden Sie diese hier.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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